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   LAG Hamm, 11.10.2017 - 3 Sa 608/17   

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https://dejure.org/2017,38544
LAG Hamm, 11.10.2017 - 3 Sa 608/17 (https://dejure.org/2017,38544)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11.10.2017 - 3 Sa 608/17 (https://dejure.org/2017,38544)
LAG Hamm, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - 3 Sa 608/17 (https://dejure.org/2017,38544)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Heizungsmonteurs auf tarifliche Tagesauslösungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Heizungsmonteurs auf tarifliche Tagesauslösungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 290/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Eingruppierung einer

    Auszug aus LAG Hamm, 11.10.2017 - 3 Sa 608/17
    Der grundsätzlichen Auslegung, dass typischerweise die fachlich und betrieblich einschlägigen Tarifverträge und somit auch ein Firmentarifvertrag von einer Bezugnahmeklausel erfasst sind, stehen nicht die von der Klägerin angesprochenen Urteile des BAG vom 16.05.2012 (NZA 2012, 1455), 26.08.2015 (EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 17) und vom 15.06.2016 (EzA ZPO 2002 § 322 Nr. 3) entgegen.
  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 534/17

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel; Branchentarifvertrag

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. Oktober 2017 - 3 Sa 608/17 - aufgehoben.
  • LAG Hamm, 23.11.2017 - 17 Sa 812/17
    Die zulässige Zahlungsklage war auf ihre Berufung abzuweisen, da der Lohntarifvertrag vom 18.08.2015, geschlossen zwischen dem Handelsverband Nordrhein-Westfalen e. V. und ver.di, auf das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht anwendbar ist, wie schon das Landesarbeitsgericht Hamm am 11.10.2017 (3 Sa 607/17 und 3 Sa 608/17; Revision eingelegt 4 AZR 533/17 und 4 AZR 534/17) in Parallelfällen entschieden hat.
  • LAG Hamm, 23.11.2017 - 17 Sa 811/17

    Zukunftstarifvertrag verdrängt Lohntarifvertrag

    Die zulässige Zahlungsklage war auf ihre Berufung abzuweisen, da der Lohntarifvertrag vom 18.08.2015, geschlossen zwischen dem Handelsverband Nordrhein-Westfalen e. V. und ver.d, auf das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht anwendbar ist, wie schon das Landesarbeitsgericht Hamm am 11.10.2017 (3 Sa 607/17 und 3 Sa 608/17; Revision eingelegt 4 AZR 533/17 und 4 AZR 534/17) in Parallelfällen entschieden hat.
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